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[ Bewerbung Fachschule für Mode / Bekleidungstechnik ]    [ Bewerbung Höhere Berufsfachschule ]
 

Bewerbung für unsere Fachschule für Mode und unsere Fachschule für Bekleidungstechnik

Qualifizierte Interessenten für die Fachschule für Modedesign und die Fachschule für Bekleidungstechnik können sich für das Schuljahr 2012/2013 bis Ende März 2012 bei uns bewerben. Bewerbungen sind ab sofort möglich. Soweit später noch Studienplätze frei sind, werden auch spätere Bewerbungen berücksichtigt.

Benötigt werden:

  • Anmeldeformular (zum Ausdrucken hier klicken )
  • Tabellarischer Lebenslauf bis zur Gegenwart
  • Passbild
  • Beglaubigte Kopie des Gesellenbriefes + des
  • Berufsschulzeugnisses (Damen-, Mode- oder Herrenschneider /
    oder Modenäher / oder beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
  • als Bekleidungstechnische/r Assistent/in)
  • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der Haupt-, Real- oder Gesamtschule oder des Gymnasiums
  • Nachweis der geforderten praktischen Tätigkeit (kann bis zum Beginn des Studiums nachgereicht werden).

Ihre Bewerbungsunterlagen bitte nicht in teuren Bewerbungsmappen einreichen. Diese können wir nämlich nicht an den Absender zurückschicken.

* Die Unterlagen können persönlich in unserem Sekretariat abgegeben werden.
   Öffnungszeiten während der Anmeldezeit: montags - freitags von 7.30 - 13.00 Uhr
   sowie montags - donnerstags von 14.00 - 15.30 Uhr.
* Es besteht auch die Möglichkeit, uns die Unterlagen auf dem Postweg zukommen
    zu lassen. Online-Bewerbungen sind nicht möglich.
* Soweit noch Fragen zur Art, Anrechenbarkeit oder Dauer der praktischen Tätigkeit
   bestehen, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Sie werden dann
   individuell von unseren Fachleuten beraten.

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Aufnahmevoraussetzung für unsere Fachschule für Mode
und Fachschule für Bekleidungstechnik:

Eine zweijährige Berufsausbildung als Modenäher/in oder Bekleidungsfertiger/in und anschließend eine einschlägige Berufstätigkeit / ein einschlägiges Praktikum von mindestens einem Jahr.
oder
Eine dreijährige Berufsausbildung als Modeschneider/in oder als Bekleidungsschneider/in und anschließend eine einschlägige Berufstätigkeit / ein einschlägiges Praktikum von mindestens einem Jahr (Hinweis: Wurde die Ausbildung im einem Betrieb mit Ausbildungsvertrag absolviert, entfällt die berufspraktische Tätigkeit von einem Jahr).
oder
Ein Abschluss als staatl. geprüfte/r bekleidungstechnische/r Assistent/in und anschließend eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr.
oder
Eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren.