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Bewerbung für unsere
Fachschule für Mode und unsere Fachschule für Bekleidungstechnik
Qualifizierte
Interessenten für die Fachschule für Modedesign und die Fachschule für
Bekleidungstechnik können sich für das Schuljahr 2012/2013 bis Ende März 2012 bei uns bewerben.
Bewerbungen sind ab sofort möglich. Soweit später noch
Studienplätze frei sind, werden auch spätere Bewerbungen berücksichtigt.
Benötigt werden:
- Anmeldeformular
(zum
Ausdrucken hier klicken )
- Tabellarischer
Lebenslauf bis zur Gegenwart
- Passbild
- Beglaubigte Kopie des
Gesellenbriefes + des
- Berufsschulzeugnisses
(Damen-, Mode- oder Herrenschneider /
oder Modenäher / oder beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses
- als
Bekleidungstechnische/r Assistent/in)
- Beglaubigte Kopie des
Abschlusszeugnisses der Haupt-, Real- oder Gesamtschule oder des Gymnasiums
- Nachweis der
geforderten praktischen Tätigkeit (kann bis zum Beginn des Studiums
nachgereicht werden).
Ihre
Bewerbungsunterlagen bitte
nicht
in teuren Bewerbungsmappen
einreichen. Diese können
wir nämlich nicht an den Absender
zurückschicken.
*
Die Unterlagen können persönlich in unserem Sekretariat abgegeben werden.
Öffnungszeiten während der Anmeldezeit: montags - freitags von 7.30
- 13.00 Uhr
sowie montags - donnerstags von 14.00 - 15.30 Uhr.
*
Es besteht auch die
Möglichkeit, uns die Unterlagen auf dem Postweg zukommen
zu lassen. Online-Bewerbungen sind nicht möglich.
*
Soweit noch Fragen zur Art, Anrechenbarkeit oder Dauer der praktischen Tätigkeit
bestehen, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Sie
werden dann
individuell von unseren Fachleuten beraten.
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Aufnahmevoraussetzung
für unsere Fachschule für Mode
und Fachschule für Bekleidungstechnik:
Eine zweijährige
Berufsausbildung als Modenäher/in oder Bekleidungsfertiger/in und
anschließend eine einschlägige Berufstätigkeit / ein einschlägiges
Praktikum von mindestens einem Jahr.
oder
Eine dreijährige Berufsausbildung als Modeschneider/in oder als
Bekleidungsschneider/in und anschließend eine einschlägige
Berufstätigkeit / ein einschlägiges Praktikum von mindestens einem Jahr
(Hinweis:
Wurde die Ausbildung im einem Betrieb mit Ausbildungsvertrag absolviert, entfällt
die berufspraktische Tätigkeit von einem Jahr).
oder
Ein Abschluss als staatl. geprüfte/r bekleidungstechnische/r
Assistent/in und anschließend eine einschlägige Berufstätigkeit von
mindestens einem Jahr.
oder
Eine
einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf
Jahren. |